Dr. med. Thomas Hertel | Facharzt für Innere Medizin, Angiologie, Phlebologie, Lymphologie

Zweitmeinungsverfahren

Zweitmeinungsverfahren

Das neue Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Vor Operationen, die im Anschluss weitere Eingriffe nach sich ziehen könnten, soll dies die Regel sein. Versicherte können die Behandlungsmaßnahme mit einem weiteren Arzt besprechen, um eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. So wissen Sie sicher, dass nur tatsächlich notwendige Operationen durchgeführt werden. Der behandelnde Arzt sollte Sie auf dieses Recht hinweisen.